Zweitwohnungsgesetz seit 1. Januar 2016 in Kraft
Mit der Annahme der Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“ am 11. März 2012 und dem neuen Art. 75b der Bundesverfassung startete ein Gesetzgebungsprozess, welcher zum Erlass des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen (ZWG) vom 20. März 2015 sowie zur Verordnung über Zweitwohnungen (ZWV) vom 4. Dezember 2015 führte. Per 1. Januar 2016 sind das
Rechtsgebiete: Immobilienrecht
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