Nicht jeder Zahlungsbefehl qualifiziert als Mahnung i.S.v OR 102 I
Auf der Website des Obergerichts des Kantons Zürich wurde kürzlich ein interessantes Urteil seiner II. Zivilkammer vom 18. April 2018 aufgeschaltet (Geschäfts-Nr.: LB170004-O/U), mit welchem die Berufung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS; vormals Treuhandanstalt Berlin) gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 7. Dezember 2016 abgewiesen wurde. Das oben erwähnte Urteil betrifft ein Verfahren
Rechtsgebiete: Allgemeines Vertragsrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
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