Ehe für alle? Gleichgeschlechtliche Beziehung – wie ist die Rechtslage heute in der Schweiz?
Der deutsche Bundestag hat Ende Juni 2017 die “Ehe für alle” beschlossen und damit auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Heirat ermöglicht. In der Schweiz bleibt die Ehe vorerst Mann und Frau vorbehalten. Seit zehn Jahren gibt es in der Schweiz für gleichgeschlechtliche Paare jedoch die Möglichkeit, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Sie verbinden sich damit laut dem
Rechtsgebiete: Erbrecht, Familienrecht, Personenrecht (Persönlichkeitsrechte, Namensrecht etc.)
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