Anwälte und Digitalisierung

Anwälte und Digitalisierung

Die Ausgabe 2/2017 der Anwaltsrevue enthält einen interessanten und lesenswerten Aufsatz von Gian Sandro Genna über das Thema der Digitalisierung des Anwaltsberufs (Sind wir Anwälte fit für die Digitalisierung?, Anwaltsrevue 2/2017, S. 55 ff.).

Insgesamt steht Dr. Genna der Digitalisierung der Anwaltsbranche sehr positiv gegenüber: “Dank der Digitalisierung haben innovative, flexible Anwälte nie da gewesene Chancen und Möglichkeiten…” (a.a.O., S. 61). Gilt dies auch für einen stark spezialisierten Einzelkämpfer wie mich?

Bevor ich obige Frage beantworte, möchte ich einige, z.T. durch den Aufsatz von Dr. Genna inspirierte Beobachtungen festhalten:

(1) Die Digitalisierung hat die Schwelle für den Eintritt in den Anwaltsmarkt dramatisch abgesenkt. Um nur zwei Beispiele zu nennen, man benötigt heute keine teure physische Bibliothek mehr, um als Anwältin oder Anwalt tätig zu sein, Swisslex, admin.ch etc. sei Dank. Auch diktieren Anwälte ihre Texte heute nicht mehr, sondern schreiben diese auf ihren Rechnern selber, womit sie keine teuren “Schreibkräfte” mehr benötigen. Überspitzt formuliert, reichen heute als hardwaremässige Startinvestitionen ein Handy sowie ein Rechner mit Internetanschluss, um juristische Dienstleistungen erbringen zu können.

(2) Der Konkurrenzdruck im Anwaltsmarkt dürfte sich aus verschiedenen Gründen noch akzentuieren, u.a. durch die Möglichkeiten, welche die Digitalisierung bietet. Die technischen Möglichkeiten, die heute z.B. im Bereich der Dokumentenanalyse verfügbar sind, lassen sich ohne Übertreibung als unglaublich bezeichnen. Mit intelligenter Software lassen sich heute Datenmengen in Windeseile durchforsten, wozu früher eine erhebliche Manpower nötig war. Der steigende Konkurrenzdruck dürfte auch die Preise für Anwaltsdienstleistungen unter Druck setzen (a.a.O., S. 61).

(3) “Die Rechtsprobleme werden immer komplexer, das Dickicht der Gesetzgebung immer undurchschaubarer” (a.a.O., S. 61). Die Bedeutung anwaltlichen Know-hows dürfte somit in Zukunft nicht abnehmen. In diesem Zusammenhang darf nicht aus den Augen gelassen werden, dass gute Anwälte keine reinen Subsumptionsautomaten oder Rechtsanwendungsmaschinen sind, sondern vielmehr auch über “soft factors” wie allgemeine Lebenserfahrung, ein gutes Gespür für Menschen etc. verfügen müssen. Sich das erforderliche Know-how sowie die erwähnten “soft factors” anzueignen, um effiziente Rechtsdienstleistungen zu erbringen, dürfte – mit Blick auf das benötigte Know-how – aber weiterhin steigende Anstrengungen und für den einzelnen Anwalt eine gewisse Spezialisierung bedingen.

(4) “Kritische, übers Internet gut informierte Personen lassen sich einen Apfel nicht mehr für eine Birne verkaufen” (a.a.O., S. 61). Was war dem Publikum vor z.B. dreissig Jahren über eine Anwältin oder eine Anwaltskanzlei bekannt? Wohl nur das, was man direkt von gewissen Auskunftspersonen oder allenfalls aus einem Zeitungsartikel erfuhr. Dank des Internets bzw. gewissen Internetanwendungen (Social Media etc.) ist davon auszugehen, dass sich potentielle Klienten heute viel besser über den Anwaltsmarkt informieren.

Um nun zu meiner eingangs gestellten Frage zurückzukommen: Wie sieht sie nun aus, die “schöne neue Anwaltswelt” (a.a.O., S. 62), für einen stark spezialisierten Einzelkämpfer wie mich? Nun, niemand weiss, was die Zukunft bringt, nach dem schönen Spruch, erstens kommt es anders, zweitens als man denkt. Unter diesem Vorbehalt glaube ich, dass die neuen Zeiten für gewisse Einzelkämpfer in der Anwaltsbranche tatsächlich grosse Chancen und Möglichkeiten bieten, unter gewissen Voraussetzungen, von denen (in zufälliger Reihenfolge) namentlich folgende zu nennen sind:

(1) Der “solo practitioner” ist als Projektmanager, der für seine Dienstleistungserbringung erforderlichenfalls Spezialisten beizieht (a.a.O., S. 61), oder als ausgesprochener Spezialist tätig. Die Leistungen, die er erbringt, ob als Projektmanager oder als Spezialist, zeichnen sich durch eine kompromisslos hohe Qualität aus.

(2) Der “solo practitioner” nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung und des Outsourcings konsequent, um sich auf seine Kernkompetenzen zu fokussieren und diese “schlank”, also mit möglichst kostengünstiger Infrastruktur anzubieten. Hierdurch ist er in der Lage, seine Leistungen zu konkurrenzfähigen Preisen anzubieten.

(3) Der “solo practitioner” betreibt aktives Marketing. Es ist heute nicht mehr möglich, in seinem Kontor auf Mandanten zu warten und sich währenddessen die Zeit ausschliesslich mit Lektüre zu vertreiben. Aktives Marketing ist ein weiteres Gebiet, auf dem die fortschreitende Digitalisierung geradezu revolutionäre Veränderungen gebracht hat. Während etwa früher der physische Versand von Klienten-Rundschreiben Zeit, Geld und personellen Aufwand erforderte, lässt sich heute über E-Mail oder Social Media sehr rasch und günstig kommunizieren.

Dieser Artikel wurde zuerst am 22. Februar 2017 auf LinkedIn veröffentlicht.

PHH, Zürich, den 4. Januar 2018 (www.haberbeck.ch)

 

Rechtsgebiete:

Kontakt

Kontakt

    Kontaktieren Sie uns über dieses Formular und wir melden uns umgehend bei Ihnen.


    Anmelden
    Registrieren
    Die Registrierung auf "Inside Law" ist kostenlos.