FINMA-Enforcementverfahren gegen Devisenhändler eingestellt
In einem LinkedIn-Beitrag vom 29.6.2018 hatte ich darüber berichtet, dass das Schweizer Bundesverwaltungsgericht (BVGer) mit Urteilen vom 11.6.2018 sechs Beschwerden von Devisenhändlern gegen von der FINMA verhängte Berufsverbote gutgeheissen und die Fälle zur Neubeurteilung an die FINMA zurückgewiesen hatte (vgl. hierzu auch den Tagesanzeiger-Artikel vom 27.6.2018). Aus einem neuen Urteil des BVGer vom 13.9.2019 (Geschäftsnummer B-6838/2018)
Rechtsgebiete: Bank- und Finanzmarktrecht
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