Der Einzelkämpfer als Prozessanwalt
Hin und wieder werde ich gefragt, ob es überhaupt möglich sei, als Einzelanwalt – die Amerikaner und Engländer sprechen vom “solo practitioner” – grosse Zivilprozesse zu führen. In zwei Beiträgen auf LinkedIn in englischer Sprache vom 15. Januar 2018 und 26. Januar 2018 habe ich bereits versucht, diese Frage ausführlich zu beantworten. Diese Beiträge habe
Rechtsgebiete: Allgemeines Vertragsrecht
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