Fristlose Entlassung – Nachschieben von Kündigungsgründen
Für die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses verlangt Art. 337 Abs. 1 OR einen wichtigen Grund. Die Anforderungen für eine gerechtfertigte fristlose Kündigung des Arbeitnehmers sind hoch. Es kommt daher häufig vor, dass dem Grund, der zunächst für die fristlose Kündigung angegeben wurde, nachträglich weitere Gründe nachgeschoben werden, um die hohen Anforderungen zu erfüllen. Ist der Kündigungsgrund
Rechtsgebiete: Allgemeines Vertragsrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Mehr lesen...