Aufhebungsverträge ohne Sperrzeit
Aufhebungsverträge ohne Sperrzeit I. Ausgangslage Am 25.01.2017 hat die Bundesagentur für Arbeit Änderungen ihrer Geschäftsanweisung im Hinblick auf den Umgang mit Sperrzeiten gem. § 159 SGB III, welche auch bei dem Abschluss von Aufhebungsverträgen auf den Arbeitnehmer zukommen können, bekannt gegeben. Viele Arbeitnehmer sind erfahrungsgemäß zurückhaltend, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, da sie befürchten müssen, aufgrund
Rechtsgebiete: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
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