Gewährserfordernis als aufsichtsrechtliche Bestimmung i.S.v. FINMAG 33?
Am 11. Juni 2018 fällte die II. Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts ein Urteil (Geschäfts-Nr.: B-688/2016), in dem es eine auf Art. 33 FINMAG gestützte Verfügung der FINMA wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufhob und die Sache zur Neubeurteilung an die FINMA zurückwies (siehe hierzu auch einen Artikel des Tagesanzeigers vom 27.6.2018). In seinem
Rechtsgebiete: Bank- und Finanzmarktrecht
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