Wer haftet für die Verluste infolge Franken-Schock: Schadenersatz von der Bank?
Am 15. Januar 2015 gab die SNB um 10 Uhr 30 bekannt, dass sie die Euro-Kurs-Untergrenze aufgebe. Nach einem Sturz auf Fr. 0.86 pro Euro pendelte sich der Kurs zwei Stunden später auf Fr. 1.03 ein. Noch nie war eine G-5-Währung innert Minuten um über 20% erstarkt (vgl. dazu NZZ-Artikel). Viele Devisenspekulanten wurden dabei auf
Rechtsgebiete: Bank- und Finanzmarktrecht, Haftpflichtrecht
Mehr lesen...