Gewährleistung bei Immobilien – Fluch oder Segen?

(Erschienen im WEKA Newsletter Bau- und Immobilienrecht/März 2020) Die Gewährleistung bei Immobilien erweist sich in der Praxis regelmässig als Fluch und weniger als Segen. Oftmals stellt die Durchsetzung der Mängelrechte einen steinigen Weg dar und erfordert aufseiten des Bauherrn Durchhaltevermögen, fachkundige Unterstützung sowie finanzielle Ressourcen. Zum vollständigen Beitrag (bitte anklicken)

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Neues Präjudiz des Bundesgerichts zum merkantilen Minderwert bei Immobilien

Im Juni 2019 hat das Bundesgericht auf seiner Website einen interessanten neuen Leitentscheid hochgeladen, der für die Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen ist. Es handelt sich um das Urteil 4A_394/2018 vom 20. Mai 2019. Das Urteil ist für alle Personen, die sich mit dem Schweizer Immobilien- und/oder Schadenersatzrecht beschäftigen, von hohem Interesse. In diesem

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Wenn der Fiskus eine Mehrwertabgabe einfordert

(erschienen in casanostra 147/2018) Seit 2014 sind die Kantone aufgrund des revidierten Raumplanungsgesetzes verpflichtet, Planungsvorteile «angemessen» auszugleichen. Dies hat für GrundeigentümerInnen finanzielle Folgen. Im Rahmen der am 3. März 2013 vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) ist unter anderem der Gesetzgebungsauftrag über den Ausgleich planungsbedingter Mehrwerte (Mehrwertabgabe) präzisiert und insofern verschärft worden, als

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Untergemeinschaften im Stockwerkeigentum

Celine Krebs, MLaw, Rechtsanwältin und Notarin, Maxi Müller, MLaw, beide Häusermann + Partner, Bern Stockwerkeigentum lässt sich vielseitig kombinieren. Bilden z.B. mehrere eigenständige Mehrfamilienhäuser eine Stockwerkeigentümergemeinschaft, so kann sich die Bildung von Untergemeinschaften für die einzelnen Häuser als durchaus sinnvoll erweisen, da auf diesem Weg die gemeinsamen Interessen der Stockwerkeigentümer der einzelnen Mehrfamilienhäuser besser gewahrt

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Bauhandwerkerpfandrecht – «Odyssee» zwischen Zürich und Meilen

(Erschienen im WEKA Newsletter Bau- und Immobilienrecht/Mai 2018) Nach der Zivilprozessordnung (ZPO) ist das Gericht an dem Ort, an dem das Grundstück im Grundbuch aufgenommen ist, für Klagen auf Errichtung eines Bauhandwerkerpfandrechts zuständig. Dass sich auch Gerichte und Grundbuchämter nicht einig sein können, welches Gericht für die Errichtung eines Pfandrechts zuständig ist, davon handelt der

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Schadenregulierung, wenn die Immobilie brennt

(Erschienen im WEKA Newsletter Bau- und Immobilienrecht/April 2018) Brände bei Immobilien betreffen insbesondere Eigentümer, Gebäudeversicherungen sowie Schadenverursacher. Bei der Schadenregulierung beginnen die Schwierigkeiten bei der Bestimmung von Zeit- und Neuwert der Immobilie, aber auch die Frage des Rückgriffs der Versicherungen kann Probleme bereiten. Zum vollständigen Beitrag (bitte anklicken)

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Bauhandwerkerpfandrecht – Pfandberechtigung bei reinen Materiallieferungen sowie Voraussetzungen für einen einheitlichen Fristenlauf

(Erschienen im WEKA Newsletter Baurecht kompakt/September 2017) Reine Materiallieferungen sind beim Bauhandwerkerpfandrecht lediglich unter einschränkenden Voraussetzungen pfandberechtigt. Der Autor zeigt diese Problematik im vorliegenden Beitrag anhand der Baumaterialien Beton und Mörtel auf. Vorbemerkung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch bestimmt in Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB, dass «für die Forderungen der Handwerker oder Unternehmer, die auf einem

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Nachträge – Hinweise aus der Praxis

(Erschienen im WEKA Newsletter Baurecht kompakt/Februar 2017) Der Nachtrag – jeder Bauherr kennt das Übel. Doch was ist genau ein Nachtrag? Welche Regeln gelten für Nachträge und wie können diese aufseiten des Bauherrn verhindert und aufseiten des Unternehmers erfolgreich durchgesetzt werden? Mit Hinweisen aus der Praxis zeigt der Autor auswahlweise verschiedene Konstellationen im Zusammenhang mit

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Zweitwohnungsgesetz seit 1. Januar 2016 in Kraft

Mit der Annahme der Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“ am 11. März 2012 und dem neuen Art. 75b der Bundesverfassung startete ein Gesetzgebungsprozess, welcher zum Erlass des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen (ZWG) vom 20. März 2015 sowie zur Verordnung über Zweitwohnungen (ZWV) vom 4. Dezember 2015 führte. Per 1. Januar 2016 sind das

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