Gültigkeit einer im Jahre 1994 unter altem Recht vorgemerkten Vereinbarung betreffend Heimfallsentschädigung
Claude Monnier, Notar und Rechtsanwalt Anfang dieses Jahres hat sich das Bundesgericht (BGE 5A_178/2017 / Urteil vom 12. Januar 2018) mit der Wirkung einer Vormerkung betreffend Heimfallsentschädigung bei Abänderung eines Baurechtsvertrages und der sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen der Vertragsauslegung auseinandergesetzt. Im vorliegenden Fall hatte das Bundesgericht zu entscheiden, inwiefern sich die Vormerkung der
Rechtsgebiete: Raumplanungs- und Baurecht, Sachenrecht (Eigentum, Besitz, Nachbarschaft etc.)
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