Werkvertrag, Mängelbehebung gemeinschaftlicher Bauteile im Stockwerkeigentum
Claude Monnier, Notar und Rechtsanwalt Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 18. September 2018 (4A_71/2018) seine 30 jährige Rechtsprechung zur Geltendmachung von Mängelrechten des Stockwerkeigentümers an gemeinschaftlichen Bauteilen korrigiert. Der Entscheid BGE 114 II 239 (vom 11. Oktober 1988) ist in der Lehre auf heftigen Widerstand gestossen. Im Entscheid vom Oktober 1988 wurde entschieden,
Rechtsgebiete: Sachenrecht (Eigentum, Besitz, Nachbarschaft etc.)
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