Das Internet wird zu klein! Das neue Internetportal IPv6 und der Datenschutz
Zurzeit wird das Internet Protocol IPv4 durch IPv6 ersetzt. Der Release von IPv6 fand bereits im Jahr 2012 statt, doch wird der vollständige Wechsel noch einige Jahre benötigen. Was bedeutet dieser Wechsel für die IP-Adressen? Und welche Konsequenzen ergeben sich dadurch für den Datenschutz der Internetnutzer?
Das Internet wird heute von der Bevölkerung als wichtigster Technologie-Kanal zur Übermittlung von Kommunikation genutzt. Dazu ist ein Internet Protocol nötig; ein Identifikationssystem, über welches Informationen zwischen Geräten im Internet gesendet werden. Dieses System weist jedem Gerät eine Reihe aus vier Zahlen zwischen 0 und 255 zu (=IP-Adresse). Aktuell wird überwiegend noch Version 4 des Internet Protocols (IPv4) genutzt, doch sind die IP-Adressen dieser Version 4 bald erschöpft (immerhin ca. 4 Millionen IP-Adressen). Ein Mangel an IP-Adressen hätte zur Folge, dass internetfähige Geräte keine Internetverbindung mehr aufbauen könnten. Aus diesem Grund wurde bereits vor Jahren eine neue Internetprotokoll-Version (IPv6) entwickelt und während 10 Jahren getestet. IPv6 wird nun in den kommenden Jahren IPv4 gänzlich ablösen bzw. bereits heute werden ca. 20 % der Zugriffe auf Google von Nutzern aus Deutschland über IPv6 vorgenommen (Quelle: Wikipedia). Neu werden ca. 340 Sextillionen IP-Adressen an Geräte zuweisbar sein, also quasi unendlich viele.
Im Vergleich zu IPv4 bietet IPv6 eine Reihe praktischer Vorteile, birgt aber auch gewisse Risiken für den Datenschutz und die Privatsphäre. Im Prinzip sind nun dynamische IP-Adressen überflüssig, da es aufgrund der immensen Verfügbarkeit genügend statische geben wird. Bei IPv4 hat sich durch die knapp werdenden Adressen automatisch eine dynamische Zuteilung ergeben, so dass nicht jeder Internetnutzer immer mit der gleichen IP-Adresse unterwegs ist. Die Adresse wurde jeweils „zugewürfelt“. Die Vergabe von lediglich statischen Adressen würde zu einer einfacheren Identifizierbarkeit des Nutzers führen. Sie ist vergleichbar mit einer fix zugeteilten Telefonnummer, welche man auch nicht jedermann offenlegen möchte. Kennt man die IP-Adresse eines Nutzers, kennt man folglich auch den Nutzer selber. Dies ist bezüglich Privatsphäre sehr heikel.
Die direkte Adressierbarkeit birgt insbesondere die Gefahr von Hackerangriffen und von Datenschutzverletzungen. Sobald ein User in seinem Online-Umfeld ungewollt seine persönlichen Daten an andere weitergibt, ist der Datenschutz verletzt. Als Grundregel im Datenschutz gilt, dass es für den Internetnutzer erkennbar sein muss, wenn er von Dritten identifiziert wird. Zudem bedarf eine Datenbearbeitung grundsätzlich der Einwilligung der betroffenen Person. Die Erkennbarkeit und die Einwilligung können aktiv erfolgen, z.B. durch freiwilliges Akzeptieren von Cookies. In diesem Fall weiss der User, dass er mit einem Tracking-Tool erfasst wird und stimmt diesem aktiv zu. Eine Identifizierung sollte folglich nicht alleine durch die verwendete IP-Adresse stattfinden dürfen (Ausnahmen können sich in der Strafverfolgung ergeben).
Es ist nun Sache der Internet Provider, diese Schwäche zu kompensieren und weiterhin dynamische IP-Adressen anzubieten, um das Risiko von Datenschutzverletzungen zu minimieren. Dies empfiehlt auch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB). Zudem empfiehlt er den Einsatz von Privacy Extentions, einem Verfahren zur Anonymisierung von IPv6-Adressen. Damit kann die MAC-Adresse verwischt werden bzw. sie wird dabei regelmässig mithilfe generierter Zufallswerte geändert. Bei den meisten Betriebssystemen ist diese Funktion bereits standardmässig gesetzt.
Zum Schluss ist jedoch anzumerken, dass eine vollkommene Anonymität im Internet wohl ohnehin eine Illusion bleiben wird. Wichtig ist jedoch, dass der Internetnutzer unter der neuen Protocol-Version nicht schlechter gestellt sein wird, als unter der bisherigen. Einige Internet Provider haben bereits angekündigt, weiterhin dynamische Internetadressen zuzuteilen und folgen damit dem Ruf nach besserem Datenschutz. Diese Möglichkeit kann und sollte folglich bei der Auswahl eines Providers als Kriterium verwendet werden.
Unter folgendem Link können Sie testen, ob Sie bereits eine IPv6-Adresse besitzen: http://www.wieistmeineip.ch/ipv6/
Rechtsgebiete: Datenschutz