Devisenhandel in der Schweiz nach wie vor nicht direkt reguliert (trotz FIDLEG)

Devisenhandel in der Schweiz nach wie vor nicht direkt reguliert (trotz FIDLEG)

Am 11. Dezember 2018 nahm ich an einer Veranstaltung des Zürcher Anwaltsverbandes teil, an der Patrick Schärli einen ausgezeichneten Überblick über das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) sowie Finanzinstitutsgesetz (FINIG) gegeben hat. An dieser Veranstaltung kamen mir – im Kern – die nachfolgend ausführlicher dargelegten Gedanken.

Dass der Devisenhandel aus der Perspektive des Anlegerschutzes nicht irrelevant ist, wissen die schweizerischen Behörden schon länger. So schrieb etwa die Vorgänger-Institution der heutigen schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA, die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), bereits im November 2007 in einem Erläuterungsbericht “Devisenhändler” folgendes (S. 3):

Beim Devisenhandel für Kleinanleger haben sich schädliche Handlungsformen auf dem Markt ausgebreitet. Mit der markanten Zunahme der Anbieter hat sich in letzter Zeit auch die Häufigkeit der vor allem bei der Eidg. Bankenkommission sowie der Kontrollstelle für Geldwäscherei eingehenden Beschwerden von Anlegern gegenüber dem Geschäftsgebahren von Devisenhändlern massiv erhöht. Dem Devisenhandel wurde bisher kaum Beachtung geschenkt.

Spätestens seit dem im Jahre 2013 publik gewordenen Devisenhandel-Skandal rückte das mit dem Devisenhandel verbundene Schädigungspotential für Anleger in den medialen Fokus. Mit Bezug auf die Schweiz steht hinsichtlich des Devisenhandel-Skandals die Untersuchung der FINMA bezüglich der UBS im Fokus. Im November 2014 informierte die FINMA darüber, sie habe bei der UBS Manipulationen im Devisenhandel festgestellt.

Auch im Zusammenhang mit dem Entscheid der Schweizerischen Nationalbank vom 15. Januar 2015, den Mindestkurs von 1.20 Franken pro Euro aufzuheben, haben bekanntlich viele Privatanleger mit Devisenanlagen hohe Verluste erlitten.

Offenbar ist der Devisenhandel trotz der oben erwähnten Ereignisse in den letzten Jahren nicht unbedeutender geworden. So berichtete etwa die Finanz und Wirtschaft in einem Artikel vom 15. Februar 2018 darüber, dass die Umsätze am Devisenmarkt stark gestiegen seien. Der Untertitel dieses Artikels lautet: “Das eingeläutete Ende der Ära des billigen Notenbankgeldes treibt Anleger zu vermehrten Währungswetten.

In einem in Jusletter publizierten Artikel vom 2. November 2015 wies ich u.a. auf folgendes hin (Rz. 4): “Der Devisenhandel ist in der Schweiz bis heute nicht gesetzlich reguliert. Anders als bezüglich des Effektenhandels gibt es kein Bundesgesetz über den Devisenhandel.

Es ist interessant, dass sich an der vorstehend erwähnten Rechtslage trotz der weiter oben erwähnten Ereignisse auch mit dem auf den 1. Januar 2020 terminierten Inkrafttreten des FIDLEG nichts ändern wird (soweit es sich um den Spotmarkt und nicht um Devisenderivate handelt). Und dies, obwohl mit dem FIDLEG neben der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen die Verbesserung des Kundenschutzes angestrebt wird. Im vorliegenden Zusammenhang fällt auf, dass die Frage, ob nicht auch der Devisenhandel entsprechend dem Wertschriftenhandel reguliert werden sollte, vom Gesetzgeber überhaupt nicht diskutiert worden zu sein scheint. So enthalten weder der erläuternde Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartments EFD vom 25. Juni 2014 zur FIDLEG-Vernehmlassungsvorlage noch die bundesrätliche Botschaft zum FIDLEG vom 4. November 2015 irgendeinen Hinweis auf den Devisenhandel. Dies ist im Lichte der jüngeren, weiter oben erwähnten Ereignisse doch recht bemerkenswert.

PHH, Zürich, den 31. Januar 2019 (www.haberbeck.ch)

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