Die Anwendbarkeit der staatsvertraglichen Ausklinkklausel am Beispiel von Telekommunikationsdienstleistungen
(Erschienen im WEKA Newsletter Baurecht kompakt/Oktober 2017)
In Anwendung der staatsvertraglichen Ausklinkklausel besteht die Möglichkeit, gewisse Auftraggeber oder einen ganzen Tätigkeitsbereich von der Unterstellung unter das Vergaberecht zu befreien. Im Rahmen dieses Beitrags zeigt der Autor am Beispiel von Telekommunikationsdienstleistungen auf, welche Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der staatsvertraglichen Ausklinkklausel – als relativ komplexe Materie – gelten und welche Probleme im Zusammenhang mit ihrer Anwendung bestehen können.
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Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht