Die Stellung der Eigentümer bei der Mehrwertabgabe

Die Stellung der Eigentümer bei der Mehrwertabgabe

Mit besonderem Blick auf die Mehrwertabgabepflicht bei besonderen Eigentumskonstellationen

Corina Berger, Rechtsanwältin und Oliver Reinhardt, Notar beide Häusermann + Partner, Bern

Erschienen in: Jusletter 3. September 2018

Seit dem Inkrafttreten der Art. 5 Abs. 1bis bis Art. 5 Abs. 1sexies RPG im Jahr 2014 haben viele Kantone die bundesrechtlichen Vorgaben auf kantonaler Ebene umgesetzt und (revidierte) Bestimmungen zur Mehrwertabgabe erlassen. In diesem Beitrag betrachten Corina Berger und Oliver Reinhardt die Stellung der Eigentümer bezüglich der Mehrwertabgabe und fokussieren sich dabei auf besondere Eigentumskonstellationen.

Zum vollständigen Beitrag in Jusletter 3. September 2018 (bitte anklicken) sowie zur Publikation (bitte anklicken)

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