Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung: interessantes Urteil des Obergerichts Zürich

Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung: interessantes Urteil des Obergerichts Zürich

Interessantes, am 11. September 2019 veröffentlichtes Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich (Obergericht Zürich) betreffend Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG (in Kraft seit 1.1.2019). Das Urteil vom 6.8.2019 trägt die Geschäftsnummer PS190085-O/U.

Gemäss der oben erwähnten SchKG-Bestimmung geben Betreibungsämter Dritten von einer Betreibung keine Kenntnis, wenn der Schuldner nach Ablauf einer Frist von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls beim zuständigen Betreibungsamt ein entsprechendes Gesuch gestellt hat, sofern der Gläubiger nach Ablauf einer vom Betreibungsamt angesetzten Frist von 20 Tagen den Nachweis nicht erbringt, dass rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet wurde.

In casu war das vom Gläubiger eingeleitete Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages (zu Ungunsten des Gläubigers) bereits wieder abgeschlossen (durch einen Nichteintretensentscheid des Rechtsöffnungsrichters), als der Schuldner sein auf Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG gestütztes Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung gestellt hat. Was gilt in einer solchen, in der relevanten Bestimmung nicht erwähnten Konstellation?

Gestützt auf eine historische und teleologische Auslegung kommt das Obergericht Zürich (wie bereits die Vorinstanz) zum Schluss, dass einem „Gesuch um Nichtmitteilung einer Betreibung an Dritte […] nur dann stattgegeben [wird], wenn der Gläubiger [überhaupt] kein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet hat“ (E. 4.5). Der in casu vorliegende Fall, dass auf ein Rechtsöffnungsgesuch nicht eingetreten worden ist, ist gemäss Obergericht Zürich nicht unter Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG zu subsumieren. „Dabei handelt es sich um ein qualifiziertes Schweigen und nicht um eine Lücke, die durch richterliche Auslegung zu füllen wäre.“ (a.a.O.)

PHH, Zürich, den 11. November 2019 (www.haberbeck.ch)

Rechtsgebiete:

Kontakt

Kontakt

    Kontaktieren Sie uns über dieses Formular und wir melden uns umgehend bei Ihnen.


    Anmelden
    Registrieren
    Die Registrierung auf "Inside Law" ist kostenlos.