Haftung des Verwaltungsrates für die Aushöhlung einer Aktiengesellschaft
Es kommt immer mal wieder vor, dass die Organe einer überschuldeten Gesellschaft die Geschäfte dieser Gesellschaft auf eine neu gegründete Gesellschaft übertragen und die frühere Gesellschaft in Konkurs gehen lassen. Hierbei bedienen sich solche Organe manchmal auch der Dienstleistungen von sogenannten Firmenbestattern.
Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich (Handelsgericht Zürich) vom 6. April 2018 (Geschäfts-Nr.: HG160283-O) illustriert geradezu lehrbuchmässig, dass eine entsprechende Aushöhlung einer Aktiengesellschaft unter schweizerischem Recht die persönliche Haftung des Verwaltungsrates der Gesellschaft begründen kann.
Dies sind (auszugsweise) die entscheidenen einschlägigen Erwägungen des Handelsgerichts Zürich:
“Die Übertragung sämtlicher Aufträge auf eine andere (Konzern)-Gesellschaft und der Verkauf aller Aktien an einen Käufer, der nicht ernsthaft beabsichtigt, und auch nicht in der Lage ist, die bisherige Geschäftstätigkeit weiterzuführen, widersprechen offenkundig den Interessen der Gesellschaft, welche der Beklagte als Verwaltungsrat gemäss Art. 717 Abs. 1 OR zu wahren hat.” (Urteil HG160283-O, E. 2.4.4.2.1)
“Wie bereits ausgeführt, hat der Beklagte veranlasst, dass sowohl Verträge als auch Know-how der Konkursitin auf eine neu gegründete Unternehmung übertragen wurden. Damit hat er der Konkursitin die Geschäftsgrundlage entzogen; diese konnte ihre Geschäfte nicht mehr in gleicher Weise wie zuvor weiterführen. Überdies hat der Beklagte erwiesenermassen die Aktien der Konkursitin an einen Käufer übertragen, der kein Interesse an der Weiterführung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens hatte. Nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung sind diese nachgewiesenen Handlungen des Beklagten geeignet, den entstandenen Schaden herbeizuführen.“(Urteil HG160283-O, E. 2.4.4.4.3)
PHH, Zürich, den 19. Oktober 2018 (www.haberbeck.ch)
Rechtsgebiete: Haftpflichtrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Strafrecht