Interessanter Artikel über interne Untersuchungen (internal investigations)

Interessanter Artikel über interne Untersuchungen (internal investigations)

Die aktuelle Ausgabe der Schweizerischen Juristenzeitung (SJZ) vom 1. September 2018 enthält einen lesenswerten Artikel von Prof. Roger Rudolph zum Thema der arbeitsrechtlichen Spannungsfelder im Bereich von internen Untersuchungen (SJZ vom 1.9.2018, 114. Jahrgang, 2018, Nr. 16/17, S. 385 ff.; Titel: Interne Untersuchungen: Spannungsfelder aus arbeitsrechtlicher Sicht).

Interne Untersuchungen haben in der Schweiz in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Prominent in den Medien waren in letzter Zeit etwa die internen Untersuchungen bei den Unternehmen PostAuto und Raiffeisen. Mit dessen Bedeutungsgewinn in der Praxis hat sich auch die Schweizer Lehre diesem Thema verstärkt angenommen. Der aktuelle Beitrag von Prof. Rudolph beleuchtet verschiedene arbeitsrechtliche Spannungsfelder, die sich im Zusammenhang mit internen Untersuchungen ergeben.

Interne Untersuchungen, mit denen in Unternehmen mögliche Verfehlungen abgeklärt werden, können sich selbstredend auf Angestellte des betroffenen Unternehmens auswirken, etwa wenn die Handlungen eines bestimmten Mitarbeiters Auslöser und Gegenstand einer internen Untersuchung sind. Trifft dies zu, besteht ein dahingehender Konflikt widerstreitender Rechte und Pflichten, dass einerseits dem Mitarbeiter gegenüber seiner Arbeitgeberin eine Treuepflicht obliegt (Art. 321a OR), andererseits die Arbeitgeberin ihrem Mitarbeiter gegenüber eine Fürsorgepflicht trifft (Art. 328 OR).

Prof. Rudolph diskutiert in seinem oben erwähnten Artikel verschiedene heikle, zum Teil nach wie vor umstrittene Fragestellungen, die mit Blick auf die vorstehend erwähnte Interessenkollision zu beantworten sind, z.B., ob sich Mitarbeiter bei ihrer Befragung im Rahmen einer internen Untersuchung von einem Anwalt oder einer anderen Vertrauensperson begleiten lassen dürfen, oder ob sich Angestellte in internen Untersuchungen auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen dürfen. Allen, die sich mit internen Untersuchungen beschäftigen, sei die Lektüre des Beitrags von Prof. Rudolph, in dem er interessante Standpunkte vertritt, empfohlen.

PHH, Zürich, den 4. September 2018 (www.haberbeck.ch)

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