Firmengründung mittes Kryptowährung
Die Gründung einer Schweizer AG muss nicht in allen Fällen mit einer Bareinlage in Schweizer Franken erfolgen. Möglich ist eine Gründung via Sacheinlage – eine Gründung mit ihrer Kryptowährung. Die Sacheinlagengründung ist in der Schweiz im Obligationenrecht geregelt und eine qualifizierte Gründung. Die Anforderungen sind dabei erhöht, da der Wert der Krypotwährung schwerer festzulegen ist,
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