Betreuungsunterhalt: Änderung Kindesunterhalt per 1.1.2017
Die neuen Bestimmungen zum Kindesunterhalt treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Zusätzlich zu dieser Regelung erlässt der Bundesrat eine Verordnung, die eine einheitliche Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge sowie zur Sicherung ausstehender Unterhaltszahlungen eine Meldepflicht im Bereich der beruflichen Vorsorge gewährleistet. Weiter erhält das Kind einen eigenen Anspruch auf unentgeltliche Hilfe (Art. 290 nZGB). 1. Geltendes
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