Unentgeltliche Rechtspflege und die Untersuchungsmaxime
Ein Kommentar zum Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug vom 19. März 2015 Das Institut der unentgeltlichen Rechtspflege verleiht mittellosen Personen einen Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zur Bezahlung der Gerichtskosten und zur Leistung von Kautionen und Barvorschüssen. Mittels Gesuch kann jeder unter bestimmten Voraussetzungen die unentgeltliche Rechtspflege verlangen, damit er sich einen Prozess leisten kann. Vorausgesetzt wird
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