Neuer Leitentscheid des Bundesgerichts betreffend Bankvollmachten

Neuer Leitentscheid des Bundesgerichts betreffend Bankvollmachten

Am 19. Juni 2020 hat das Schweizer Bundesgericht (BGer) einen insbesondere für Bankjuristen sehr interessanten neuen Leitentscheid veröffentlicht, in dem es um die Risikoverteilung zwischen Bankkunde und Bank für missbräuchliche Kontodispositionen zulasten des Bankkunden (Vollmachtgebers) geht (Urteil 4A_504/2018 vom 10. Dezember 2019, in französischer Sprache).

Dieser neue Leitentscheid wird in der Lehre zweifellos im Detail analysiert und kommentiert werden. An dieser Stelle seien nur zwei bemerkenswerte Punkte erwähnt:

(i) Im betreffenden Fall hatte die Bankkundin ihrer Vertrauensperson gegenüber der Bank eine Generalvollmacht (gemäss Bankformular) erteilt, welche gemäss ihrem Wortlaut auch Dispositionen zugunsten des Generalbevollmächtigten (der Vertrauensperson) zuliess. Interessanterweise hat das BGer im Ergebnis erwogen, dass sich die Bank trotz einer so weitgehenden Vollmachtserteilung nur dann auf die Generalvollmacht berufen dürfe, wenn sie die nach den Umständen erforderliche Aufmerksamkeit / Sorgfalt walten lasse (E. 3.2.4).

(ii) Im betreffenden Fall hatte der Generalbevollmächtigte mehrere substantielle Überweisungen auf sein eigenes Konto bei der Bank instruiert, welche den Zweck hatten, einen dem Generalbevollmächtigten von der Bank gewährten Kredit sicherzustellen. Das BGer erklärte, die Bank habe sich deshalb in einem Interessenkonflikt befunden und hätte die Instruktionen des Generalbevollmächtigten kritisch hinterfragen und diese mit der Kundin verifizieren müssen (E. 3.4.2 ff.), obgleich der Vollmachtstext wie erwähnt auch Dispositionen zugunsten des Bevollmächtigten zuliess.

Dies sind wie erwähnt nur zwei Hinweise, die illustrieren sollen, dass es dieser neue Leitentscheid verdient, von Bankjuristen genau studiert zu werden.

PHH, Zürich, den 30. Juli 2020 (www.haberbeck.ch)

Rechtsgebiete:

Kontakt

Kontakt

    Kontaktieren Sie uns über dieses Formular und wir melden uns umgehend bei Ihnen.


    Anmelden
    Registrieren
    Die Registrierung auf "Inside Law" ist kostenlos.