Relevant für Online-Shops: Das neue E-Commerce-Paket der EU

Relevant für Online-Shops: Das neue E-Commerce-Paket der EU

Die EU-Kommission hat ein E-Commerce-Paket beschlossen, mit welchem der E-Commerce für Verbraucher innerhalb der EU gerechter und fairer werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, sind drei Punkte neu zu regeln: Verbot des Geoblockings, erleichterte Lieferung über Ländergrenzen hinweg sowie Stärkung des Kundenvertrauens. Für jede Neuerung wurde nun ein Gesetzesvorschlag entwickelt und ein entscheidender Schritt zu einem einheitlichen Online-Binnenmarkt in der EU getätigt (Links Gesetzesvorschläge: Geoblocking, Lieferungen, Kundenvertrauen).

Geoblocking-Verbot

Das Geoblocking erfasst Fälle, bei welchen Online-Händler einem Verbraucher aufgrund seines Aufenthaltsorts entweder den Zugang zu einer Website verweigern oder ihn zu einem lokalen Shop umleiten, welcher andere Preise offeriert, basierend auf dem Aufenthaltsort des Konsumenten. In der Praxis wird der Kunde dadurch oft auf die entsprechende Website seines eigenen Landes umgeleitet, obwohl er z.B. aus Kostengründen eine ausländische Domain angewählt hat (Beispielsweise landet man als Schweizer immer auf www.hm.com/ch statt der bspw. eingegebenen Website www.hm.com/de). Die EU-Kommission ist diesbezüglich jedoch der Meinung, dass sich Menschen im Internet ebenso frei über Grenzen hinweg bewegen können sollen, wie auch in der Wirklichkeit. Aus diesem Grund soll das Geoblocking verboten werden. Wichtig zu wissen: Der Gesetzesvorschlag zum Geoblocking verpflichtet jedoch keinen Händler, seine Waren auch EU-weit zu liefern und betrifft kleine Unternehmen erst gar nicht.

Günstigere Lieferungen

Ebenfalls wird angestrebt, dass Lieferung von Paketen über Ländergrenzen hinaus (innerhalb der EU) vereinfacht und damit preiswerter und effizienter werden. Zudem soll die Preistransparenz für Lieferungen inkl. Rücksendungen erheblich erhöht werden. Konsumenten werden dies begrüssen, da diese ohne die Probleme mit komplizierten und unterschiedlich teuren, internationalen Paketlieferungen in Zukunft wohl mehr im Ausland bestellen werden. Wichtig zu wissen: Eine gesetzliche Preisregulierung strebt die EU-Kommission vorerst nicht an.

Gestärktes Kundenvertrauen

Zuletzt will die EU-Kommission das Vertrauen der Konsumenten in den Online-Handel stärken. Dies soll mit erhöhter Transparenz erreicht werden. Die nationalen Behörden sollen durch die Gesetzesvorlage zudem weitreichendere Kompetenzen erhalten und können dadurch die Rechte der Kunden effizienter in ihrem Land umsetzen. Diese Behörden sollen insbesondere

– überprüfen können, ob Kunden auf gewissen Webseiten Opfer von Geoblocking werden;

– die Konsumentenrechte nach einem Kauf den EU-Vorgaben entsprechen (z.B. Widerrufsrecht);

– Webseiten bei Hosting-Betrug sofort vom Netz nehmen können;

– Informationen von Domain-Registraren und Banken einholen können, um die Identifizierung von verantwortlichen Händlern zu ermöglichen.

Das E-Commerce-Paket betrifft die Schweiz selber nicht, da sich das Paket nur an den EU-Binnenmarkt richtet. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Schweiz mittels Vertrag den Vorgaben in Zukunft anschliessen wird. Insbesondere Schweizer Online-Shops mit Kunden in der EU sollten die Gesetzesvorlagen künftig im Auge behalten, da diese z.B. dem Geoblocking-Verbot bei Verwendung von versch. Webseiten für EU-Bürger auch unterliegen können.

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