Tipps für den Abschluss einer IT-Betriebshaftpflichtversicherung – Welche Risiken gilt es abzudecken?

Tipps für den Abschluss einer IT-Betriebshaftpflichtversicherung – Welche Risiken gilt es abzudecken?

Jedem Unternehmen wird empfohlen, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschliessen. Insbesondere im IT-Bereich sind die Haftungsrisiken eines Dienstleisters enorm und viele Betriebe sind sich gar nicht bewusst, eine ungenügende Deckung durch Ihre Versicherung zu haben. Dies kann auch daran liegen, dass die Firma nicht all ihre Risiken kennt. Ein geeignetes Tool dazu kann eine Risikomatrix im Rahmen des internen Risikomanagements darstellen. Die nachfolgende Darstellung zeigt ein Beispiel einer solcher durch FSDZ Rechtsanwälte & Notariat AG erstellten Risikomatrix für einen IT-Serviceunternehmer:

Grafik Risikomatrix

 

Wichtig ist für ein Unternehmen nun, insbesondere die externen Risiken (rot markiert) mit einer Versicherung abzudecken. Kommt dann noch gewissenhaftes Vertragsmanagement (schriftliche Verträge oder AGB!) hinzu, kann der Betrieb sein Haftungsrisiko bei Systemausfällen, Hacker-Angriffen etc. auf das absolute Minimum begrenzen. Unter der Voraussetzungen einer guten Betriebshaftpflichtversicherung haftet er grob gesagt nur noch für vorsätzliche Schädigungen seiner Vertragspartner bzw. Kunden. Wir empfehlen Ihnen darauf zu achten, dass die IT-Betriebshaftpflichtversicherung insbesondere folgende Deckung aufweist:

1. Abgedeckt sind sowohl Personen-, Sach-, als auch Vermögensschäden. Reine Vermögensschäden werden oft nicht mitofferiert, obwohl dort das grösste fiskalische Schadenspotenzial liegt.

2. Der Versicherer verzichtet auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit (diese kann vertraglich mit dem Kunden nicht wegbedungen werden).

3. Der Selbstbehalt oder Wartefristen bei Systemausfällen sind so klein wie möglich, da in solchen Fällen das Schadenersatzrisiko bei grösseren Kundenbetrieben enorm sein kann. Man denke z.B. an den Ausfall einer implementierten Software bei einem Casino, welcher den gesamten Spielbetrieb verunmöglicht und so zu erheblichen Gewinnausfällen des Casinos führen kann. Je nach Vertragslage würde der Software-Provider dafür voll haften. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann dieses Risiko abdecken.

4. Sämtliche Hilfspersonen sind mitversichert. Dazu gehören nicht nur die eigenen Angestellten, sondern auch beigezogene Subunternehmer.

5. Die versicherte Summe kann in einem worst case Szenario den Schaden wirklich decken. Bei einem KMU sollte die Versicherungssumme ca. CHF 5‘000.000.00 betragen. Natürlich muss jeder Betrieb selbst kalkulieren, welche Versicherungssumme sich im Hinblick auf die Höhe der Versicherungsprämien lohnt. Auch aus diesem Grund empfiehlt sich das Erstellen einer Risikoanalyse.

Auch wenn man die Allgemeinen oder Besonderen Versicherungsbestimmungen überhaupt nicht versteht, kann dies ein Anzeichen für eine ungenügende Versicherungsdeckung sein. Unklare Klauseln führen stets dazu, dass diese in verschiedenster Weise ausgelegt werden können und zu Lücken in der Versicherungsdeckung werden. So ist der Streit mit dem Versicherer im Schadenfall vorprogrammiert.

Weitere Tipps erteile ich Ihnen gerne persönlich und kann Ihnen sowohl beim Risiko- als auch Vertragsmanagement behilflich sein. Zudem verfüge ich über gute Beziehungen zu den grossen Versicherungsunternehmen in der Schweiz und kann für Sie die bestmögliche Offerte rausholen.

Rechtsgebiete: ,

Kontakt

Kontakt

    Kontaktieren Sie uns über dieses Formular und wir melden uns umgehend bei Ihnen.


    Anmelden
    Registrieren
    Die Registrierung auf "Inside Law" ist kostenlos.