Wenn der Fiskus eine Mehrwertabgabe einfordert

Wenn der Fiskus eine Mehrwertabgabe einfordert

(erschienen in casanostra 147/2018)

Seit 2014 sind die Kantone aufgrund des revidierten Raumplanungsgesetzes verpflichtet, Planungsvorteile «angemessen» auszugleichen. Dies hat für GrundeigentümerInnen finanzielle Folgen.

Im Rahmen der am 3. März 2013 vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Änderung des Raumplanungsgesetzes
(RPG) ist unter anderem der Gesetzgebungsauftrag über den Ausgleich planungsbedingter Mehrwerte (Mehrwertabgabe) präzisiert und insofern verschärft worden, als das Bundesrecht nun selber eine zwingende Mindestregelung enthält, die von den Kantonen innert fünf Jahren in ihrer Gesetzgebung umgesetzt werden muss. Ansonsten würde die Ausscheidung neuer Bauzonen unzulässig. Diese Umsetzungsfrist läuft demnächst ab.

Die beiden Juristen Oliver Reinhardt und Corina Berger beantworten einige der relevanten Fragen:

Zum vollständigen Beitrag (bitte anklicken)

Oliver Reinhardt, lic. iur., Notar, und Corina Berger, MLaw, Rechtsanwältin,
beide Häusermann + Partner, Bern

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