Interessantes neues Bundesgerichtsurteil: Keine Haftung ohne adäquate Kausalität
Am 18. Oktober 2019 hat das Schweizer Bundesgericht einen insbesondere für Bankjuristinnen und Bankjuristen interessanten neuen Entscheid vom 2. September 2019 veröffentlicht (Geschäftsnummer: 4A_87/2019), der sich nach meinem Dafürhalten durch seine differenzierten Erwägungen zur Tatbestandsvoraussetzung des adäquaten Kausalzusammenhangs auszeichnet. Sehr stark vereinfacht, ging es in der relevanten Streitsache um folgenden Sachverhalt: Eine russische Privatperson gewährte
Rechtsgebiete: Bank- und Finanzmarktrecht
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