Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsschutzes bezüglich Teilklagen
In der schweizerischen Lehre und Rechtsprechung ist umstritten, ob die rechtskräftige Abweisung einer Teilklage spätere Klagen über behauptete andere Anspruchsteile ausschliesst. Nach einem Teil der Lehre und dem schweizerischen Bundesgericht beschränkt sich die Rechtskraftwirkung des eine Teilklage abweisenden Urteils auf die eingeklagte Teilforderung, weshalb gemäss dieser Auffassung weitere Teilklagen aus der Gesamtforderung als zulässig erachtet
Rechtsgebiete: Allgemeines Vertragsrecht
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